Nach italienischem Recht darf nur in diesen Provinzen hergestellter Käse als "Parmigiano-Reggiano" bezeichnet werden, und das europäische Recht stuft den Namen sowie die Übersetzung "Parmesan" als geschützte Ursprungsbezeichnung ein. ... Innerhalb der Europäischen Union sind Parmesan und Parmigiano-Reggiano gemäß den DOC-Vorschriften der gleiche Käse.